Grund- und Behandlungspflege

Grundpflege

 

Die Grundpflege umfasst jegliche pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Kosten für grundpflegerische Hilfen werden je nach Vorliegen der Pflegegrade 1 bis 5 von Ihrer Pflegekasse übernommen oder können auch von Ihnen privat gezahlt werden.

 

Folgende Leistungen kann die Grundpflege beinhalten:

  • Hilfe bei der Körperpflege sowie Duschen und Baden

  • Hilfe beim An- und Auskleiden

  • Ernährung (zum Beispiel Zubereiten von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)

  • Hilfe bei Ausscheidungen

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

 

 

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Foto: DRK-Kreisverband Bremervörde e. V.

 

Behandlungspflege

 

Unter Behandlungspflege oder auch Krankenpflege versteht man alle ärztlich verordneten Leistungen. Die Behandlungspflege soll die Behandlung Ihres Arztes unterstützen und sichern. Die Kosten für behandlungspflegerische Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse.

 

Leistungen der Behandlungspflege können sein:

  • Blutzuckermessungen und Insulininjektionen

  • Verbandwechsel

  • Medikamentengabe (beispielsweise auch Verabreichen von Augentropfen)

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ Kompressionsverbänden

  • Injektionen

  • An- und Abnehmen von Infusionen zur künstlichen Ernährung